Kommerzielle Nutzung
Verkaufswaren, Werbeartikel, Merchandising & Co: kosten- & lizenzpflichtig
Für das Branding von regionalen Verkaufsprodukten sowie allgemeinen Merchandisingartikeln kann die Marke Weinviertel auch kommerziell genutzt werden. Es können Produkte aus der Landwirtschaft oder für den täglichen Gebrauch mit typischer Weinviertler Qualität gebrandet werden.
Anforderung an die Produkte
Die Verwendung ist auf Rohprodukten bzw. verarbeiteten/veredelten Produkten möglich, bei denen entweder der wertgebende Rohstoff typisch für das Weiviertel ist und zu 100% aus dem Weinviertel stammt oder/und die Verarbeitungsmethode für das Weinviertel typisch ist. Dabei muss der Ver- und Bearbeitungsprozess im Weinviertel stattfinden. Es muss sich um ein Endprodukt handeln, welches das „Erlebnis Weinviertel“ vermittelt. Weiters eignet sich die Marke Weinviertel für klassische Werbeartikel, die die positiven Werte und den Qualitätsanspruch des Weinviertels gut vermitteln (in Abstimmung mit der Weinviertel Tourismus GmbH).
Wer darf die Wort-Bild-Marke Weinviertel kommerziell nutzen?
- Landwirtschaftliche bzw. veredelnde Betriebe sowie Unternehmen zur Kennzeichnung ihrer Verkaufswaren/Produkte (Lebensmittel bzw. Handwerk)
- Unternehmen, die zur Marke passende und mit der Weinviertel Tourismus GmbH abgestimmte Merchandisingartikel oder Verkaufswaren produzieren.
Anwendungsform
Die kommerzielle Nutzung der Wort-Bild-Marke erfolgt lt. Richtlinien/Corporate-Design-Vorgaben direkt auf Verkaufswaren.
Voraussetzungen für die Nutzung sind ...
... dass die Tätigkeiten der Nutzenden weder rechts- noch sittenwidrig oder diskriminierend sind, sie müssen überparteilich und konfessionell neutral sein.
... dass die Nutzenden der Region keinen wie auch immer gearteten Schaden zufügen. Ausgeschlossen von der Benutzung der Marke sind in jedem Fall Unternehmen des Glücksspiels, Genmanipulation, Schwerindustrie sowie Kriegsmaterial und Waffen.
... dass Waren und Dienstleistungen der Nutzenden qualitativ hochwertig sind. Waren und Dienstleistungen zu unangemessen niedrigen Preisen sind ausgeschlossen.
Nutzungsgebühr
Die Verwendung der Wort-Bild-Marke Weinviertel auf regionalen Erzeugnissen bzw. Weinviertel-gebrandeten Merchandisingartikeln ist nur gegen Entrichtung einer Nutzungsgebühr möglich. Diese beträgt:
- einmalige Bearbeitungsgebühr in der Höhe von EUR 100,- netto
- jährliche Lizenzgebühr in der Höhe von EUR 50,- netto
(Entrichtung ausschließlich über einen Abbuchungsauftrag, Aufwendungen durch nicht gedeckte Konten werden dem Nutzer bzw. der Nutzerin in Rechnung gestellt)